Pflegegeld
24 Stunden Seniorenbetreuung die neuen Pflegegrade
können selbst darüber entscheiden, von wem und in welchem Rahmen sie gepflegt werden möchten – ob im häuslichen Umfeld von Familie und Freunden oder in stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim durch professionelle Pflegekräfte und Betreuungspersonen. Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist. pflege.de erklärt, wie hoch der Anspruch pro Pflegegrad ist, wann Versicherte nur befristet oder anteilig Pflegegeld bekommen und welche Pflegekosten Sie von der Steuer absetzen können. Alle Infos verständlich und zusammengefasst auf einen Blick. DSeniorenbetreuung - Pflegehilfeie neuen Pflegegrade Information
Was ist Pflegegeld? haushaltshilfe krankenkasse
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt (§ 37 SGB XI), können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten.
Das sollten Sie zum Pflegegeld wissen
Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege: Das Pflegegeld wird ausschließlich bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gezahlt.
Werden die Angehörigen bei der häuslichen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst unterstützt, gewährt die Pflegekasse für die Einsätze des Pflegedienstes Pflegesachleistungen. In diesem Fall
wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Immerhin noch die Hälfte ihres Pflegegeldes wird Pflegebedürftigen und Demenzkranken bei bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr weitergezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst anstelle von
erkrankten oder verreisten Angehörigen die häusliche Pflege übernimmt.
Ebenfalls die Hälfte des Pflegegeldes wird bei bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr weitergezahlt, wenn ein Pflegebedürftiger z. B. nach einem Klinikaufenthalt noch länger professionelle Pflege
braucht.
Kein Pflegegeld für Heimbewohner: Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen von professionellen Pflegekräften und Betreuungsassistenten gepflegt und
betreut werden, haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.